Finanzielle Förderung

Ein geringes Einkommen soll kein Hindernis für gute Bildungschancen sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch eine finanzielle Förderung. Auch für Ausbildungen und Studium gibt es finanzielle Unterstützung.

 


Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert

  • Lernförderung und Nachhilfe
  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort
  • Kultur, Sport und Freizeit außerhalb der Schule
  • Ausflüge in Kita und Schule
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung

Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 24 Jahren, wenn sie

  • in einer Familie leben, die Leistungen nach dem SGB II oder Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Sozialhilfe bezieht
  • und eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
  • und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Auch Flüchtlingskinder haben einen Anspruch auf BuT-Leistungen.

Wer ist im Kreis Mettmann zuständig für Anträge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

  • Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter

  • Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach §2 AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Stadt oder die Kreisverwaltung.

Antragsformulare und weitere Informationen für den Kreis Mettmann finden Sie hier.

BAföG

Das BAföG ist eine staatliche Förderung für Ausbildung oder Studium. Es wird abhängig vom Einkommen der Eltern errechnet. Zur Hälfte besteht es aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Eine Hälfte muss also nach dem Studium zurückgezahlt werden, wenn das eigene Einkommen hoch genug ist. In Fragen zum Schüler-BAföG wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung. Wichtig für Studenten und Hochschüler: Für Sie ist das jeweilige Studentenwerk Ihrer Universität beziehungsweise Hochschule zuständig.
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Stipendien

Es gibt viele Förderwerke oder Stiftungen, die junge begabte Menschen im Studium finanziell unterstützen. Dabei zählen nicht nur gute Noten, sondern auch ehrenamtliches, soziales oder politisches Engagement. Speziell für neu zugewanderte Jugendliche gibt es das Start-Stipendium.
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