Schule

Zugewanderte Kinder und minderjährige Jugendliche sind grundsätzlich schulpflichtig. Gemäß dem Schulgesetz NRW ist dort schulpflichtig, wer zwischen 6 und 18 Jahre alt ist, mit erstem Wohnsitz gemeldet ist oder hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Kinder und Jugendliche können in Deutschland die Schule besuchen, an der sie ihre Talente, Begabungen und Potenziale am besten entfalten können.
Nach dem Besuch der Grundschule (Klasse 1-4) besuchen die Kinder eine weiterführende Schule – Hauptschule, Sekundarschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium oder Förderschule. In jeder Schulform sind qualifizierte Schulabschlüsse möglich. Dazu finden Sie hier Videos.

In vielen Schulen sind für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche Seiteneinsteiger-Klassen oder internationale Förderklassen eingerichtet.

So sieht das Schulsystem in NRW im Überblick aus.

Eine Übersicht über alle Schulen im Kreis Mettmann gibt es im Schulverzeichnis.

 


Erstberatung für neu zugewanderte schulpflichtige Kinder und Jugendliche

In der Erstberatung wird der Leistungsstand des Kindes festgestellt, damit es die Schule und die Schulform im Kreis Mettmann besuchen kann, die seinen Fähigkeiten entspricht.
Die Beratung informiert die Familien über das Schulsystem, hilft bei der Schulwahl und informiert dann die Schulen über den jeweiligen Förderbedarf. Dieses Angebot richtet sich nur an Kinder und Jugendliche, die an eine weiterführende Schule vermittelt werden. Für Kinder im Grundschulalter ist diese Beratung nicht erforderlich. Sie melden Ihr Kind direkt an der Schule an.

Flyer zur Schulberatung für neuzugewanderte Familien:

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Interkulturelle Schulentwicklung

Das Kreisintegrationszentrum (KI) macht ein umfangreiches Angebot für Schulen und Lehrkräfte, die die kulturelle, sprachliche und religiöse Vielfalt nutzen und Potenziale fördern wollen. Neben Beratung, Qualifizierung und Vernetzung gibt es im KI auch umfangreiches Material zur Ausleihe.

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Übergang Schule – Beruf / Studium

Im Übergang Schule – Beruf stehen zugewanderte Jugendliche vor besonderen Herausforderungen. Denn das Ausbildungssystem mit seinen vielfältigen Wegen und der deutsche Arbeitsmarkt sind ihnen oftmals nicht vertraut. Im Kreis Mettmann bündelt die Kommunale Koordinierungsstelle alle Angebote und ist hier die zentrale Adresse für Jugendliche, Schulen und Arbeitgeber.