Geflüchtete

Die Broschüre „Willkommen im Kreis Mettmann“ (siehe Downloads) informiert Sie umfassend über die ersten Schritte:
Anmeldung, Sprachkurse, Wohnen, Arbeit.

Ihre erste Anlaufstelle ist in allen Städten die Beratungsstelle für Flüchtlinge.

Wo finde ich Informationen zu Asyl und Aufenthalt?

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert Menschen Asyl, die in ihrem Heimatland politisch verfolgt sind. Die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen richtet sich nach der Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen.

Wer Asyl beantragt kommt zunächst in eine zentrale Erstaufnahme-Einrichtung. Ihren Antrag auf Asyl können Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Mettmann stellen. Die Asylanträge werden dann vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet. Nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung dürfen Sie in ein Flüchtlingsheim oder eine Wohnung ziehen. Nach drei Monaten dürfen Sie außerdem arbeiten.

Mehr Informationen zum Asylrecht finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Wo kann ich Deutsch lernen?

Es gibt für Geflüchtete viele unterschiedliche Angebote, um Deutsch zu lernen. Für Kinder und Jugendliche finden in den Schulen ergänzende Angebote statt.
Die Volkshochschulen und viele andere Bildungseinrichtungen bieten Sprachkurse für Erwachsene an.
In vielen Städten gibt es außerdem ehrenamtliche Projekte in den Flüchtlingsunterkünften und kleine Deutsch-Kurse.
In Integrationskursen können Sie Deutsch lernen. Zusätzlich bekommen Sie dort viele Informationen zu Kultur und Gesellschaft.

Mehr zur Sprachförderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Wie finde ich eine Wohnung?

Wenn Ihr Asylantrag bearbeitet ist, können Sie die Flüchtlingsunterkunft verlassen und in eine Wohnung ziehen. Achten Sie auf Angebote in der Tageszeitung und im Internet und vergleichen Sie die Mieten. Nach einem Kontakt mit dem Vermieter können Sie eine Besichtigung vereinbaren und sich die Wohnung ansehen. Vor dem Einzug unterschreiben Sie und der Vermieter einen Vertrag. Mehr Informationen zu Miete und Mietrecht.
Im Wohnungsamt Ihrer Stadt können Sie einen „Wohnberechtigungsschein“ beantragen. Mit diesem Schein ist es möglich, Wohnungen mit günstigerer Miete zu bekommen.

Wie finde ich Arbeit?

Als Asylbewerber dürfen Sie nach drei Monaten arbeiten. Allerdings nur, wenn für den Job kein Deutscher oder EU-Bürger zur Verfügung steht. Das gilt bis zu 15 Monate. Der Integration Point Kreis Mettmann ist die zentrale Beratungsstelle für Geflüchtete und Asylbewerber mit einem Bleiberecht. Hier bekommen Sie Hilfe bei der Suche nach einem passenden Job.

Mehr Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen.

Wie melde ich meine Kinder zur Schule an?

Zugewanderte Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind schulpflichtig. Der Schulbesuch ist an staatlichen Schulen kostenlos.

Damit sich Familien aus dem Ausland im deutschen Schulsystem zurechtfinden und die richtige Schule finden, gibt es für Kinder ab Klasse 5 im Kreisintegrationszentrum eine Erstberatung.