Bürgerschaftlich Engagierte
Sie wollen sich in der Flüchtlingshilfe engagieren oder durch Spenden helfen? Im Kreis Mettmann gibt es vielfältige Möglichkeiten zur Mitarbeit durch Spenden und Projekte.
Zudem macht das Kreisintegrationszentrum unterschiedliche Qualifizierungsangebote für bürgerschaftlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe. Mehr Informationen finden Sie im aktuellen Programmheft (siehe linke Spalte).
Wo und wie kann ich freiwillig tätig sein?
Sie haben sich entschieden, freiwillig tätig zu werden und suchen nun nach einem geeigneten Projekt?
- Eine Übersicht über alle Flüchtlingsinitiativen und Freiwilligenzentralen finden Sie hier.
- Sie können sich auch direkt an die Flüchtlingsbeauftragten Ihrer Stadt wenden.
- Auf unserer Homepage informieren wir Sie über einzelne Projekte.
- Spezielle Hilfsprojekte, für die Sie sich engagieren können, finden Sie auch auf überregionalen Plattformen wie wie-kann-ich-helfen.info oder www.helpcamp.de.
Wo kann ich mich qualifizieren?
Je nach Tätigkeit und Einsatzgebiet kann es für bürgerschaftlich Engagierte gewinnbringend sein, sich speziell für eine Aufgabe zu qualifizieren oder weiterzubilden.
- Das Kreisintegrationszentrum macht immer wieder Angebote für bürgerschaftlich Engagierte, bei denen auch der Austausch untereinander wichtig ist. Aktuelle Angebote finden Sie im Programmheft (siehe linke Spalte) oder auf dieser Website bei den Veranstaltungen.
Wie läuft ein Asylverfahren ab?
Für Freiwillige im Bereich der Flüchtlingshilfe ist es wichtig, sich mit den Abläufen eines Asylverfahrens auszukennen, um umfassende Unterstützung bieten zu können. Eine gute Orientierung und erste Informationen bietet der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellte Broschüre zum Asylverfahren. Es gibt sie in den Sprachen Deutsch und Englisch.
Wie kann ich mich mit anderen bürgerschaftlich Engagierten austauschen?
Der Austausch mit anderen Freiwilligen ist aus vielerlei Hinsicht sinnvoll und nützlich: eigene Erfahrungen teilen, Tipps und Hilfestellungen weitergeben und erhalten oder weitere Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements kennenlernen. Gesprächsrunden und Freiwilligentreffen bieten Raum zur Kommunikation und zum ausgiebigen Austausch. Dafür schaffen die Flüchtlingsbeauftragten in den Städten Angebote.
Austausch ist auch im Rahmen von Qualifizierungen möglich. Dazu finden Sie im Programmheft des Kreisintegrationszentrums (s. Downloads) Angebote.
Welche rechtlichen Fragen muss ich beachten?
Mit dem Einstieg in eine freiwilligeTätigkeit entstehen auch Fragen. Zum Beispiel rund um das Thema Versicherungsschutz.
- Für bürgerschaftlich Engagierte bei Kommunen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Rettungsdiensten sowie in der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege gilt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. Ein Merkblatt mit näheren Informationen finden Sie auf den Seiten der Unfallkasse NRW.
- Für viele Tätigkeiten ist außerdem die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses notwendig. Dies können Sie entweder im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder beim Bundesamt für Justiz beantragen.
In der Begleitung von Flüchtlingen kommt es vor, dass Freiwillige schnelle, verständliche Informationen und Beratung für den Verbraucheralltag benötigen. Die Verbraucherzentrale NRW und ihre Beratungsstellen bieten Unterstützung an. Im Kreis Mettmann können Sie sich wenden an:
Verbraucherzentrale NRW e. V.
Beratungsstelle Velbert
Friedrichstraße 107
42551 Velbert
Telefon: 02051 80 90 181
E-Mail: velbert@vz-nrw.de